Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Das Thema der Nachhaltigkeit ist in der Gesellschaft stark in den Fokus gerückt. Immer mehr Kunden und Hersteller achten auf Herstellungs- und Arbeitsbedingungen innerhalb der Lieferkette. Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einen ersten Schritt hin zu einem transparenten Kontrollsystem verabschiedet.

Die daraus resultierenden Verpflichtungen tangieren nicht nur die Hersteller, sondern zukünftig auch die Zulieferer. Nachhaltigkeitsberichte werden absehbar verpflichtend, wie z.B. auch die Auditierung des Energiemanagement nach
ISO 50001.

In Kombination mit den neuen Richtlinien der EU durch die CSRD , werden fortlaufend mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung verpflichtet sein. Die genaue Anwendung der neuen Vorschriften wird in drei Stufen umgesetzt:

  • ab 01.01.2024 für Unternehmen, die bereits von der CSR-Richtlinie betroffen sind
  • ab 01.01.2025 für große Unternehmen, welche bislang noch nicht von der CSR-Richtlinie betroffen sind
    (nach § 267 HGB gelten Unternehmen als „große Unternehmen“, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme mindestens 20.000.000 €
    • Nettoumsatzerlös mindestens 40.000.000 €
    • mindestens 250 Beschäftigte)
  • ab 01.01.2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Institute und für firmeneigene (Rück-)versicherungsunternehmen

Doch auch Unternehmen, die selbst nicht direkt, sondern durch ihre Kunden, von der Richtlinie betroffen sind, müssen sich durch die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Ein Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens kann hier also eine große Chance bieten, da beispielsweise Geschäftspartner*innen zukünftig mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsinformationen verlangen.

Quelle: IHK München und Oberbayern (o.J.): Nachhaltigkeitsberichterstattung. https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Nachhaltigkeit-CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung/ (online abgerufen am: 19.06.2023)

Um Fach- und Führungskräfte für das Erstellen eines Nachhaltigkeitsbericht zu schulen, bietet zum Beispiel die Hochschulallianz Ruhr das weiterbildende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ an.
Dieses wird von der Hochschule Bochum wissenschaftlich verantwortet und bereitet Berufstätige ab dem
15. September 2023 in 13 Live-Online-Seminaren auf die Berichtserstattung vor.
Sollten Sie an diesem Angebot interessiert sein, können Sie sich hier weiter informieren und anmelden.

Quelle: Hochschulallianz Ruhr (o.J.): Nachhaltigkeitsreportinghttps://hochschulallianz.ruhr/initiativen/wissenschaftliche-weiterbildung/pilotprojekt-nachhaltigkeitsreporting/ (online abgerufen am: 19.06.2023)

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